Artenschutz und FFH-Verträglichkeit

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Strenge Gesetze sowohl auf deutscher als auch europäischer Ebene schreiben vor, dass bei Eingriffen in Natur und Landschaft keine geschützten Tier- und Pflanzenarten geschädigt werden dürfen. Für die Planungssicherheit eines Vorhabens ist es daher von enormer Bedeutung, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie ggf. die FFH-Verträglichkeitsprüfung nach den aktuellsten rechtlichen Standards durchgeführt werden.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Bewertung der Erfassungsdaten sowie der Maßnahmenplanung z.B. für Straßenplanungen und Bahntrassen, Bebauungspläne und weitere Eingriffsvorhaben und bearbeiten Ihre Projekte gewissenhaft und fristgerecht in enger Abstimmung. Regelmäßig bearbeiten wir beispielsweise im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburgs spezielle spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FFH-Verträglichkeitsprüfungen für Straßenbauprojekte, so z.B. für die Verkehrssicherungsmaßnahmen an der Albtalstraße L154 oder im Zusammenhang mit dem dreistreifigen Ausbau der B523 Talheim-Esslingen.